Es gibt jährlich im November eine allgemeine Informationsveranstaltung des Instituts für Medienkultur und Theater zum Auslands- und Erasmusstudium. Der genaue Termin wird auf der Homepage des Instituts und per E-Mail über die institutsinternen Verteiler (mewi-info, mewi-studium) bekanntgegeben.
FAQ Auslands- und Erasmusstudium
Wer sind meine Ansprechpartner:innen?
- Das Team Erasmus & Internationales am Institut für Medienkultur und Theater, bestehend aus Nora Probst und Silke Roesler-Keilholz, sind Ihre Ansprechpartner:innen.
- Sie erreichen uns über die allgemeine Kontaktadresse: mewi-auslandsstudium
uni-koeln.de. - An diese Adresse richten Sie bitte alle Ihre Anfragen bzgl. Auslandsstudium, Auslandspraktikum und Erasmus+.
- Das Zentrum für internationale Beziehungen (ZiB) und die dortigen Mitarbeiter:innen sind für den Bewerbungsprozess zuständig. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des ZiB Die Kolleg:innen des ZiB erreichen Sie unter folgenden Mailadressen:
- Outgoings richten Ihre Anfragen bitte an: philfak-outgoings
uni-koeln.de; - Incomings richten Ihre Anfragen bitte an: philfak-incomings@uni-koeln.de.
- Auf der Website des International Office (IO) finden Sie allgemeine Informationen zum Studium und Praktikum im Ausland, wie u.a. eine Liste der fakultätseigenen und -übergreifenden Partnerschaften, Bewerbungsunterlagen und eine Übersicht zu Fördermöglichkeiten für den Auslandsaufenthalt. Das IO ist zudem bei Erasmus+ für das Grant Agreement zuständig.
Welche Optionen habe ich, im Ausland zu studieren?
- Zum einen können Sie sich für ein Auslandsstudium über das Erasmus+-Stipendienprogramm bewerben und im Ausland an einer der vielen Partneruniversitäten der Institute der Philosophischen Fakultät studieren.
- Zum anderen haben Sie die Möglichkeit, als „Free Mover“ ins Ausland zu gehen. Die Förderung erfolgt dann z. B. via DAAD-Promos oder Fulbright (auf Eigeninitiative).
- Wir beraten über beide Versionen in der allgemeinen Informationsveranstaltung im November jedes Jahres.
Welche Partneruniversitäten gibt es im Erasmus+-Programm?
Wie läuft der Bewerbungsprozess für einen Platz an einer Erasmus+-Partneruniversität ab?
Wie bekomme ich ein Stipendium?
- Wenn Sie einen Platz nach erfolgreicher Bewerbung im Erasmus+-Programm angeboten bekommen haben, erhalten Sie i.d.R. ein Stipendium für den Aufenthalt im Gastland.
- Die Höhe des Stipendiums orientiert sich an den für die jeweiligen Länder ausgegebenen Pauschalen. Informationen zu den Förderraten und den Top-Ups finden Sie auf der Website des IO und auf der Seite des DAAD.
- Bitte prüfen Sie außerdem, ob ein Top-Up für Sie infrage kommt.
- Die Social Top-Ups können von folgenden Personengruppen beantragt werden:
- Studierende mit einer Beeinträchtigung (ab GdB 20) oder chronischer Erkrankung;
- Studierende, die den Auslandsaufenthalt mit ihrem/n Kind/ern durchführen;
- Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (Erstakademiker:innen);
- Studierende, die neben dem Studium erwerbstätig sind.
- Im Falle einer nachhaltigen Anreise können Sie eine Förderung von zwei Reisetagen beantragen, die aus 2 Tagessätzen der Erasmusförderung besteht.
Muss ich meine Sprachkenntnisse vor Antritt nachweisen?
- Ihren Bewerbungsunterlagen, die Sie beim ZiB einreichen, müssen keine Sprachtests beiliegen. Bitte beachten Sie: Es kann sein, dass nach erfolgreicher Bewerbung die Partneruniversität einen Sprachnachweis verlangt.
- Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Wunschuniversitäten und aller weiterer in der Bewerbung angegebenen möglichen Universitäten darauf, dass Sie die Mindestsprachanforderungen der Partneruniversität zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts erfüllen.
- Der Sprachtest, der vor Antritt des Auslandsaufenthalts über das Online-Portal des Erasmus+-Programms abzulegen ist, dient der persönlichen Überprüfung der sprachlichen Verbesserung und muss nicht nachgewiesen werden.
Ich habe einen Platz an einer Partneruniversität bekommen. Wie geht es jetzt weiter?
Eine Übersicht über den weiteren Ablauf finden Sie in der Checkliste, welche auf der Seite des International Office unter dem relevanten akademischen Jahr heruntergeladen werden kann.
Welche Fristen muss ich einhalten?
Die aktuellen Fristen finden Sie in der Checkliste. Das IO und das ZiB informieren Sie ebenfalls.
Wie viele CPs [Credit Points / LP – Leistungspunkte] muss ich im Ausland erbringen?
Generell gilt: Die eventuellen Vorgaben der Partneruniversitäten beachten (Höhe der ECTS Credits);
Unbedingt notwendig ist eine Beratung durch das Team Erasmus & Internationales zwecks Absprache der Kurswahl. Zur Vorbereitung empfehlen wir, sich an 20 CP zu orientieren und dementsprechend eine Vorauswahl der Kurse zu treffen.
Worauf muss ich beim Ausfüllen des OLAs [Online Learning Agreement] achten?
- Prüfen Sie die formalen Angaben: Sind Name, Ansprechperson, Kontaktadresse(n), Universitätscodes, Fächer korrekt?
- Generell ist unbedingt auf CP-Äquivalenz zu achten: Wählen Sie so viele Kurse aus, dass deren Umfang (CP) den an der Heimuniversität potenziell anzurechnenden Kursen entspricht. Sie dürfen auch mehr CP erbringen als Sie später anrechnen lassen möchten, jedoch nie weniger als die an der UzK potenziell anzurechnenden Kurse, die in Tabelle B aufgeführt wurden, wert sind.
- Die Kurswahl muss in jedem Fall mit dem Team Erasmus & Internationales des Instituts abgesprochen werden.
- In dieser Anleitung sind alle Schritte kleinteilig aufgeführt.
Was für Lehrveranstaltungen kann ich mir anrechnen lassen?
- Fachbezogene Kurse sind anrechenbar, d.h. Kurse, die inhaltlich medienkultur-, medien- oder theaterwissenschaftlich ausgerichtet sind.
- Die Kurswahl wird vor Antritt des Auslandsaufenthaltes im OLA [Online Learning Agreement] nach Absprache mit dem Team Erasmus & Internationales festgelegt. Diese kann entweder per E-Mail oder in der Sprechstunde erfolgen.
Kann ich mir Kurse für beide Fächer anrechnen lassen, wenn ich im Zwei-Fach-BA/MA studiere?
- Ja, es ist möglich, im Auslandsstudium Kurse für beide Fächer zu belegen und anschließend anrechnen zu lassen. Die Absprache erfolgt in diesem Fall ebenfalls vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit den zuständigen Ansprechpartner:innen der Fachberatungen der jeweiligen Institute.
- Für jedes Fach ist ein separates OLA [Online Learning Agreement] auszufüllen und unterschreiben zu lassen.
Für welche Module kann ich mir die im Ausland erbrachten Kurse (und Prüfungen) anrechnen lassen?
- An der Partneruniversität belegte Kurse können potentiell für alle Module (bzw. Teilmodule) angerechnet werden sofern Sie fachspezifisch sind [siehe Punkte 11 & 12]. Die Anrechenbarkeit wird im OLA festgelegt.
- Generell gilt: Das Absolvieren eines Auslandsstudiums allein bildet nicht die Grundlage für die Anerkennung des EM 3 [Ergänzungsmodul Auslandsstudium]. Die geforderten 12 CP müssen durch im Ausland erbrachte Leistungen nachgewiesen werden.
- An der Partneruniversität absolvierte Lehrveranstaltungen können nicht gleichzeitig für das Ergänzungsmodul und ein anderes Modul bzw. einen Modulteil angerechnet werden.
- Die im Zuge des erfolgreichen Abschlusses abgelegten Modulprüfungen können als Modulnoten, sofern inhaltlich passend und CP-äquivalent, angerechnet werden.
Kann ich mir Sprachkurse anrechnen lassen?
Kann ich als BA-Student:in auch Masterkurse belegen bzw. als MA-Student:in auch BA-Kurse?
Bachelor-Studierende können sich nur auf Bachelorplätze bewerben. Master-Studierende können sich auf Bachelor- und Masterplätze bewerben. Master-Studierende, die über einen Bachelorplatz ins Ausland gehen, können in der Regel keine Masterkurse belegen. Bitte klären Sie mit uns ab, ob ggf. fortgeschrittene Bachelorkurse für Ihr Masterstudium angerechnet werden können.
Welche Schritte sind nach der Rückkehr zu gehen, um die Lehrveranstaltungen angerechnet zu bekommen?
- Bitte per Scheduler ERASMUS einen Sprechstundentermin vereinbaren.
- In die Sprechstunde mitzubringende Unterlagen und Informationen sind:
- ToR [Transcript of Records] der Partneruniversität,
- Liste der Kurse, die durch Leistungen aus dem Ausland angerechnet werden sollen,
- Matrikelnummer.
- Die vom Institut ausgestellte „Stellungnahme zur Anrechenbarkeit“ wird an das Prüfungsamt weitergeleitet. Dort wird die Eintragung bei KLIPS vorgenommen (Bitte beachten Sie: bei der Anrechnung von Teil-Modulen erfolgt die Eintragung bei KLIPS erst dann, wenn alle Teilmodule absolviert sind).