Das Ergänzungsmodul Praktikum bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in der konkreten Praxisarbeit anzuwenden und je nach persönlichem Interesse auszubauen bzw. neue Felder zu erschließen. Dazu absolvieren Sie ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einem studiengangsrelevanten Bereich (z.B. Fernsehen, Film, Hörfunk, Theater, Kulturmanagement, Journalismus etc.). Ein abschließender Bericht dient der Reflexion über die eigenen Stärken und Schwächen, den Arbeitsalltag sowie mögliche Berufsfelder.
Ziele
Sie...
- haben einen Einblick in die lokale Medienlandschaft und ihre verschiedenen Berufsfelder.
- haben vertiefte Erfahrungen mit der eigenständigen Organisation einer längeren Tätigkeit (wie beispielsweise der Koordination des Praktikums und der Integration in Ihr Studium).
- haben Erfahrungen mit Bewerbungsprozessen.
- können Ihre eigenen Fähigkeiten und Interessen besser einschätzen.
- können Ihre fachlichen Kompetenzen im Arbeitsalltag in der Medienbranche produktiv machen.
- konnten berufliche Kontakte knüpfen.
- können Ihre Erfahrungen und ihr Verständnis eines Tätigkeitsfeldes in einem Bericht präsentieren und reflektieren.
Praktikumsgeber
Als studiengangsrelevante Praktikumsgeber gelten
- Medienunternehmen bzw. -konzerne (z.B. Fernsehen, Film, Hörfunk, Zeitung, Musik, Computerspiel)
- Kultureinrichtungen (z.B. Theater, Museum)
- Dienstleistungsunternehmen der Medienbranche (z.B. Werbe-, Marketing- oder Internetagentur)
- Einschlägig medienbezogene Stellen innerhalb diverser öffentlicher oder privater Organisationen (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Medienreferat)
Formale Anforderung
Sprechen Sie im Zweifelsfall Ihr Praktikum bitte vorher mit dem/der zuständigen MitarbeiterIn am Institut ab.
Praktikumsdauer
Es muss mindestens eine Praktikumsdauer von sechs Wochen bei 40 Wochenarbeitsstunden nachgewiesen werden. Bei einer geringeren Wochenstundenzahl verlängert sich das Praktikum entsprechend (z.B. 12 Wochen bei 20 Wochenarbeitsstunden), wobei eine Mindestanzahl von 15 Wochenarbeitsstunden nicht unterschritten werden darf. Möglich ist die Aufsplittung des Praktikums in höchstens zwei Teilpraktika, die gemeinsam die Mindeststundenzahl von 240 ergeben. Die oben gemachten Angaben sind die zeitlichen Mindestanforderungen, umfangreichere Praktika sind selbstverständlich zulässig.
Masterpraktikum
Darüber hinaus können Sie sich jedes Praktikum und/oder jeden Praktikumsplatz in aufbauenden Studiengängen nur einmal als Leistung anrechnen lassen. Das Absolvieren von Bachelor- und Masterpraktikum innerhalb der gleichen Organisation (Unternehmen/Einrichtung/Institution/Behörde) ist damit nicht möglich.
Nebentätigkeiten als Praktikum
Nebentätigkeiten während des Studiums (z.B. studentische Hilfskraftstellen) können als Praktikum anerkannt werden, insofern sie entsprechend der obigen Angaben als studiengangsrelevant einzustufen sind und sie die zeitlichen Mindestanforderungen erfüllen. Während der Vorlesungszeiten besteht dabei eine reduzierte Mindestzahl von fünf Wochenarbeitsstunden. Über die Anerkennung entscheidet der/die zuständige MitarbeiterIn am Institut. In allen anderen Belangen (insbesondere der Anfertigung des Berichts) gelten die gleichen Vorgaben.
Praktika vor Beginn des Studiums
Für die BA-Studiengänge gilt: Vor dem Studium geleistete Praktika, Berufsausbildungen, Dienste (z.B. Frei-williges Soziales Jahr) können anerkannt werden, insofern sie entsprechend der obigen Angaben als studiengangsrelevant einzustufen sind und sie die zeitlichen Mindestanforderungen erfüllen. Über die Anerkennung entscheidet der/die zuständige MitarbeiterIn am Institut. In allen anderen Belangen (insbesondere der Anfertigung des Berichts) gelten die gleichen Vorgaben.
Für die MA-Studiengänge gilt: Ein Praktikum kann nur dann angerechnet werden, wenn es bei Antritt des Masterstudiums nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
Verbuchung bei KLIPS 2.0
Abgabe der Praktikumsberichte inkl. Praktikumsbescheinigung und Eigenständigkeitserklärung als PDF (gebündelt) für BA-Studierende über Ilias, für MA-Studierende per Mail: praktikum-mekuwi(at)uni-koeln.de.
Nach Abgabe des Praktikumsberichts erhalten Sie in der Regel keine Eingangsbestätigung.
Die Verbuchung erfolgt jeweils zum Semesterende.
Zur Verbuchung des Ergänzungsmoduls Praktikum müssen Sie sich über KLIPS 2 für die Modulprüfung (betrifft BA und MA) und die Veranstaltung (betrifft nur BA) anmelden.
Dabei gelten die folgenden Termine/Fristen für die Anmeldung zur Modulprüfung:
Wintersemester: 31.01. und 15.03.
Sommersemester: 30.06. und 15.09.
Bitte melden Sie sich nur für die Veranstaltung an, wenn Sie sicher das Praktikum als Ergänzungsmodul belegen wollen, da die Teilnahme an der Veranstaltung als Wahl dieses Ergänzungsmoduls zählt und damit ggf. die Wahl anderer Module ausschließt!