zum Inhalt springen

Wichtig: Reform der BA-Studiengänge 2-Fach-Bachelor Medienkulturwissenschaft und Verbund Medienwissenschaft

Bitte beachten Sie, dass wir Sie über die anstehenden Änderungen unverbindlich informieren und die Modulhandbücher noch in Prüfung sind. Wir wollen Ihnen vorab dennoch Informationen zukommen lassen, damit Sie sich auf die Reform einstellen können! 

Liebe Studierende,
zum Wintersemester 2025/26 wird eine neue Studien- und Prüfungsordnung (kurz: SPO) in Kraft treten. Alle Studierende werden in die neue Ordnung überführt. Für Sie ändern sich dadurch folgende Dinge grundsätzlich.

1. Belegung der Lehrveranstaltungen gemäß der neuen SPO

Erstens wählen und belegen Sie alle ab dem Wintersemester 2025/26 Ihre Veranstaltungen nach der neuen Struktur. 

Basismodule

(falls Sie die Basismodule bereits abgeschlossen haben, werden die erbrachten Leistungen automatisiert in die neue SPO überführt, beachten Sie trotzdem unbedingt die Infos zur Gewichtung der Module!!!)

BM1 Einführung in die Medienkulturwissenschaft
Im Winter und i.d.R. ersten Fachsemester belegen Sie das Seminar „Einführung in die Medienanalyse“ (vierstündig) und das Seminar „Schreib- und Wissenschaftspraxis“ (zweistündig). Die Modulprüfung absolvieren Sie in Form einer Hausarbeit in der Schreib- und Wissenschaftspraxis.

Änderungen im Vergleich zur alten SPO: Das Seminar „Schreib- und Wissenschaftspraxis“ findet im Winter statt, das vierstündige Seminar zur Einführung in die Medienanalyse wird vom alten BM2 in das neue BM1 ‚verschoben‘. Sie schreiben keine Medienanalyse mehr als Modulprüfung.

BM2 Theorien und Methoden der Medienkulturwissenschaft: 
Im Sommer und i.d.R. zweiten Fachsemester belegen Sie die Vorlesung „Einführung in die Medienkulturtheorie“ (zweistündig) und das Seminar „Reflexionen der Medienkulturtheorie“ (zweistündig). Die Modulprüfung absolvieren Sie in Form einer Hausarbeit im Seminar „Reflexionen der Medienkulturtheorie“.

Änderungen im Vergleich zur alten SPO: Der vierstündige Kurs Medienanalyse wurde in das BM1 ‚verschoben‘. Im BM2 belegen Sie jetzt keine vierstündige Medienkulturtheorie mehr, sondern eine Vorlesung zur „Einführung in die Medienkulturtheorie“ und ein Seminar „Reflexionen der Medienkulturtheorie“.

BM3 Grundlagen der Medien- und Theatergeschichte: 
Im Winter und i.d.R. ersten Fachsemester belegen Sie die Vorlesung „Mediengeschichte I“ (zweistündig) und die Übung „Medienartefakte“ (zweistündig). Im Sommer und i.d.R. zweiten Fachsemester belegen Sie dann neben der Vorlesung „Mediengeschichte II“ und dem Tutorium das Seminar „Konstellationen der Mediengeschichte“.

Änderungen im Vergleich zur alten SPO: Sie belegen in KLIPS jetzt nicht mehr das Selbststudium (als Phantom-Veranstaltung), sondern die Übung „Medienartefakte“. Beachten Sie bitte, dass dies nicht bedeutet, dass der Selbststudiumsanteil oder die Mappen wegfallen! Das Seminar „Konstellationen der Mediengeschichte“ wurde vom Wintersemester in das Sommersemester verschoben.

 

Aufbau- und Ergänzungsmodule

AM1 „Medienästhetik“:
Im Winter und i.d.R. dritten Fachsemester belegen Sie das Modul „Medienästhetik“. Hier ändert sich nur der Titel des Seminars (neu heißt es „Mediale Ästhetiken“), ansonsten bleibt alles wie gehabt.

AM2/AM2b „Medienkultur und Gesellschaft“ (2-Fach BA und Verbund MeWi/Medienmanagement und Medienökonomie): 
Im Sommer und i.d.R. vierten Fachsemester belegen Sie das Seminar „Medienkultur und Gesellschaft“, das Seminar „Medienkritik“ und die Übung „Mediennutzung und kulturelle Kommunikation“. 

Änderungen im Vergleich zur alten SPO: Die Vorlesung fällt weg, Sie belegen stattdessen ein zweites, vertiefendes Seminar und wählen im Anschluss selbst, in welchem der Seminare Sie Ihre Hausarbeit als Modulprüfung schreiben.

AM2/AM2a „Medienkultur und Gesellschaft“ (Verbund MeWi/Medieninformatik und Medienrecht): 
Im Sommer und i.d.R. vierten Fachsemester belegen Sie das Seminar „Medienkultur und Gesellschaft“ und die Übung „Mediennutzung und kulturelle Kommunikation“. 

Änderungen im Vergleich zur alten SPO: Die Vorlesung fällt weg, Sie belegen stattdessen eine vertiefende Übung.

AM3 „Techné“:
Keine Änderungen. 

EM1 „Praktikum“, EM3 „Auslandsstudium“ und EM5 „Studien zur medienkulturwissenschaftlichen Profilierung“
Keine Änderungen. 

EM2/EM1b Medienpraxis: 
Die Übung hat eine erhöhte Kontaktzeit und wird vierstündig abgehalten. Ab dem Wintersemester 2025/26 besteht eine Anwesenheitspflicht.

EM4/EM1d Exkursion:
Ab dem Wintersemester 2025/26 besteht in allen Veranstaltungen des Moduls (also Übung und Exkursion) eine Anwesenheitspflicht.

 

2. Gewichtung der Module (BETRIFFT ALLE)

Zweitens verändert sich für Sie alle die Gewichtung der Module für die Fachnote. Bisher wurden die Module so gewichtet, dass die Basismodule jeweils 1% und die Aufbaumodule entsprechend jeweils 32,33% der Fachnote ausmachen. Die neue Gewichtung der Noten ist wie folgt aufgeteilt: 1% BM 1, jeweils 12% BM 2 und BM 3, jeweils 25% AM 1, AM 2 und AM 3.

Was heißt das für Sie? 
Prüfungsrechtlich dürfen Ihnen bei der Überführung in die neue Modulstruktur keine objektiven Nachteile entstehen, d.h. es dürfen keine nachträglichen zusätzlichen Prüfungen erforderlich werden und es dürfen Ihnen erworbene Leistungspunkte nicht verloren gehen; auch darf sich die Fachnote zum Zeitpunkt der Überführung durch diese nicht verschlechtern. Punkt 1 und 2 können wir aufgrund der Reform ausschließen, jedoch könnte sich durch die Neugewichtung Ihre Fachnote zunächst verschlechtern. Um eine Verschlechterung der Fachnote zum Zeitpunkt der Überführung zu verhindern, sind zwei Schritte erforderlich, die Sie aktiv selbst in die Hand nehmen müssen:

1. Bitte generieren Sie unmittelbar vor der Überführung (wahrscheinlich im November, das genaue Datum wird Ihnen noch mitgeteilt) ein Transcript of Records, das alle zu diesem Zeitpunkt gültig gesetzten Prüfungen berücksichtigt.

2. Sofern Sie durch die Überführung in die neue Studienordnung eine Verschlechterung der aktuellen Fachnote bemerken, können Sie innerhalb eines Zeitraumes (auch dieses Datum wird Ihnen noch mitgeteilt) bei der Stelle Prüfungsrecht einen Antrag auf Korrektur der Noten stellen. In diesem Fall wird nach Überprüfung des Sachverhalts die Note bzw. werden die Noten derjenigen Modulprüfungen auf "bestanden" gesetzt, die durch die veränderte Gewichtung die Verschlechterung der Gesamtnote hervorrufen.

Bitte lesen Sie aufmerksam alle Mails, die wir über den Verteiler mewi-studium schicken. Wir werden uns bemühen im Betreff immer genau anzugeben, worum es geht (z.B. Reminder: jetzt ein Transcript erstellen etc.).

Außerdem wird sich Herr PD Dr. Müller (Stelle Prüfungsrecht an der Philosophischen Fakultät) mit Informationsmails an Sie wenden. Bitte lesen Sie auch diese Mails sehr aufmerksam. 

Liebe Grüße
Tanja Weber, Peter Podrez (erreichbar unter mewi-ba-beratungSpamProtectionuni-koeln.de) und Theresa Gielnik (erreichbar unter mewi-klipsberatungSpamProtectionuni-koeln.de

 

FAQ