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2. Masterarbeit

Die Masterarbeit bildet den Abschluss des Masterstudiums. Sie wird im Rahmen des Abschlussmoduls verfasst. Das Abschlussmodul umfasst die Entwicklung und Durchführung der Masterarbeit in allen Schritten. Hierzu zählen u.a. die Themenfindung im Abgleich zur aktuellen Forschung, die Skizzierung des Vorhabens unter klarer Reflexion der verwendeten Methodik sowie die systematische und strukturierte Durchführung im gegebenen Zeithorizont. Der Bearbeitungszeitraum beträgt 6 Monate, als Umfang sind 60 Seiten vorgesehen. Voraussetzung des Moduls ist der Abschluss eines der Schwerpunktmodule.

Das Thema wird mit dem_der Prüfer_in abgestimmt. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig, in der Regel ein Semester im Voraus, an die Prüfungsperson Ihrer Wahl. Prüfer_innen können alle habilitierten Mitglieder des Instituts sein; eine Liste finden Sie hier. Wenn Sie mit Ihre_r Prüfer_in eine Betreuung vereinbart haben, lassen Sie sich das Anmeldeformular ausfüllen; bitte beachten Sie, dass Sie das Formular in die Sprechstunde mitbringen müssen, Sie können es dort nicht erhalten. Sie müssen sich anschließend mit dem ausgefüllten Formular im Prüfungsamt anmelden.

Unsere Studiengänge sehen keine mündliche Abschlussprüfung vor.