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4. Studiengang-, Studienordnungs-, Studienortswechsel

Ich möchte ein Wahlpflichtfach wechseln, oder zwischen Verbund- und Zweifachstudium wechseln. Ist das möglich?

Ausführliche Informationen zum Wechselverfahren erhalten Sie bei der Studienberatung des Prüfungsamts der Philosophischen Fakultät.

Der Wechsel zwischen den Studiengängen des Instituts ist zwar prinzipiell möglich, aber aufgrund der Abhängigkeit von Kapazitäten (es muss ein Platz frei sein) nicht immer von Erfolg gekrönt. Auch bei einem Studienwechsel müssen jedoch die Zulassungsanforderungen  nachgewiesen werden.

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, einen Wechsel vorzunehmen, die Sie ggf. auch beide nutzen sollten, um Ihre Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen.

 

Bewerbung für das erste Fachsemester

Bewerben Sie sich erstens für Ihre Wunschstudienkombination als Erstsemester. Sollten Sie einen Studienplatz erhalten haben, dann wenden Sie sich bitte an die Fachberatung und anschließend an die Studienberatung des Prüfungsamts der Philosophischen Fakultät, um sich evtl. bereits erbrachte Leistungen anerkennen zu lassen. Bewerbungen zum ersten Fachsemester sind nur für das Wintersemester möglich (Bewerbungsfrist bis 15.07.).

 

Bewerbung für das höhere Fachsemester

Wenn Studienleistungen aus dem zuerst begonnenen Masterstudium für das Wunschstudium angerechnet werden können, ist ggf. eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester möglich.

Dazu müssen Sie sich bis zum jeweiligen Stichtag im Studierendensekretariat/über KLIPS 2  für ein höheres Fachsemester bewerben. Für die Bewerbung im höheren Fachsemester benötigen Sie eine Bescheinigung zur Einstufung vom Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät, die auf der Grundlage der Stellungnahme zur Anrechenbarkeit ausgestellt wird. Gehen Sie also bitte rechtszeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist folgendermaßen vor:

Holen Sie zunächst bei der Fachberatung die Stellungnahme zur Anrechenbarkeit von Modulen/Studienleistungen ein. Es können nur Leistungen anerkannt werden, die auch in KLIPS 2 verbucht sind, bzw. durch Ihre vorige Hochschule bestätigt sind. Wenn Leistungen aus dem aktuellen Semester herangezogen werden sollen, klären Sie bitte frühzeitig mit den entsprechenden Dozierenden, dass diese Leistungen auch eingetragen werden.

Mit der Stellungnahme der Fachberatung wenden Sie sich an die Studienberatung des Prüfungsamts der Philosophischen Fakultät, um dort die Anerkennung und die Einstufung in ein höheres Fachsemester vornehmen zu lassen.

Beachten Sie bitte Folgendes:

Holen Sie die benötigten Unterlagen zur Bewerbung für das höhere Fachsemester rechtzeitig vor Auslaufen der Bewerbungsfrist bei den jeweiligen Stellen ein.

Aufgrund der Jahrestaktung der MA-Studiengänge können Sie nur in ein Fachsemester wechseln, das in dem Semester auch angeboten wird, d.h. in ‚gerade‘ Fachsemester zum Sommersemester (2., 4., 6.) und ‚ungerade‘ Fachsemester zum Wintersemester (1., 3., 5.).

Auch im höheren Fachsemester kann es Zulassungsbeschränkungen geben, d.h. eine Einstufung ins höhere Fachsemester ist noch keine Garantie für einen Studienplatz. Ausführliche Erläuterungen finden Sie hier.

Sie müssen eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten im Rahmen von abgeschlossenen Modulen aufweisen, um in das entsprechende Semester eingestuft werden zu können. Weitere Auskünfte erteilt die Studienberatung des Prüfungsamts der Philosophischen Fakultät.

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